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Unwissenheit schützt nicht bei Kapitalverbrechen - Darum arbeiten Leimbach Rechtsanwälte mit Reporta
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Autor
Michael Leimbach
Beschreibung
Können Geschäftsführer ihre Haftung begrenzen, indem sie ihre Überwachungspflichten auf ihren Buchhalter oder Steuerberater für die finanziellen Dinge einsetzen? Auf keinen Fall! So jedenfalls lauten entsprechende Urteile unterschiedlicher deutscher Gerichte heraus. Demnach muss der Geschäftsführer täglich seinen Kapitalüberwachungspflichten nachkommen – unabhängig von der Gesellschaftsform. Jeden Tag aufs Neue muss sich ein Unternehmer einen Überblick über das ihm zur Verfügung stehende Kapital und die Verbindlichkeiten verschaffen. Außerdem hat er zu prüfen, ob für die Gesellschaft eine nachhaltige Aussicht auf eine entsprechende Gewinnerwartung besteht. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, so hat er jede Zahlung, die das Unternehmen seit dem Beginn der Pflichtverletzung geleistet hat, persönlich zu ersetzen. Und das kann teuer werden!
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