Gemeinsam Lösungen finden
mit Kompetenz werben

Registrieren
Filtern
Objektbezogen nach Kategorien:
Nach Themen / Centern:
Nach Branchen:
Nach Regionen:
Nach Kategorien:
Weiterleiten
 

Abfindung von Pensionszusagen ‑ Rückstellungen auf Steuerschädlichkeit überprüfen

Thomas Dommermuth
Kompetenzindex:
100%
Als eigenen Kontakt hinzufügen
Zu Interessen/Lesezeichen hinzufügen
Empfänger kann keine Nachrichten empfangen
Empfehlung versenden
Positiv bewerten
Eigentumsrechte für Bearbeitung beantragen
[#hidden_actions_html#]
Beschreibung
Gesetzlich zulässig sind einmalige Zahlungen zur Abfindung laufender Betriebsrenten und zur Abfindung von Rentenanwartschaften unverfallbar Ausgeschiedener, deren zugrunde liegende Monatsrente 24,15 EUR (für 2005) nicht übersteigt, ohne dass es dazu der Zustimmung des Betroffenen bedarf. Lag der Rentenbeginn vor 2005, können auch laufende Renten über 24,15 EUR (für 2005) abgefunden werden, sofern der jeweilige Betroffene sein Einverständnis gibt. Die Anwartschaften Aktiver können mit deren Zustimmung immer abgefunden werden.
Dateien zum Download
Sie benötigen Adobe Acrobat Reader? Kostenlosen Adobe Acrobat Reader herunterladen
Dialog
 
Ihr Beitrag zu Abfindung von Pensionszusagen ‑ Rückstellungen auf Steuerschädlichkeit überprüfen
Publizieren

Keine Kommunikationsobjekte vorhanden.

Autor
  • Thomas Dommermuth
    Prof. Dr. Thomas Dommermuth

    Prof. Dr. Thomas Dommermuth unterstützt das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (www.vorsorge-finanzplanung.de) als Vorsitzender des Fachbeirats. Nach dem Studium der Betriebswirtschaft an der Universität Regensburg und seiner Promotion 1990 war er zunächst bei KPMG Peat Marwick in Frankfurt tätig, 1993 absolvierte er die Steuerberaterprüfung. Von 1994 bis...

Herausgebende Organisation