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Die Bundesregierung erwägt die Einführung eines Pauschalsteuersatzes von 25 Prozent auf Zinseinkünfte (Abgeltungssteuer). Damit würde das derzeit geltende System des Zinsabschlages ersetzt, wonach Banken zunächst 30 Prozent an den Fiskus abführen und dann die Steuerschuld nachträglich an den persönlichen Steuersatz angepasst wird. Um Kleinsparer nicht zu benachteiligen, soll Steuerpflichtigen, deren persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, der Differenzbetrag erstattet werden.
Der Sparerfreibetrag von 1.601 Euro für Ledige und 3.202 Euro für Ehepaare soll erhalten bleiben.
Der Sparerfreibetrag von 1.601 Euro für Ledige und 3.202 Euro für Ehepaare soll erhalten bleiben.
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