Abgeltungsteuer bringt neue Regeln bei Investmentfonds!
Agieren die Fondsmanager erfolgreich mit Aktien, Zertifikaten
oder am Terminmarkt, können sie die hierbei realisierten Kursgewinne
derzeit unabhängig von Haltefristen steuerfrei an private Anleger
ausschütten oder bei Thesaurierung wieder neu anlegen.
Dieser Vorteil wirkt sich besonders bei Aktien- und Hedge-Fonds positiv aus. Auch steueroptimierten Rentenfonds nutzen diese Regel, indem sie gezielt auf gering verzinste Anleihen mit Kursen unter dem Nennwert setzen. Die aufgelaufenen Gewinne bis zur Fälligkeit der Papiere werden dann steuerfrei eingestrichen. Ein weiterer Vorzug bei Investmentfonds ist, dass Anleger ihre Anteile nach einem Jahr ohne Beteiligung des Finanzamts verkaufen können.
Diese aktuelle Begünstigung von Investmentfonds ändert sich ab 2009 grundlegend, wenn durch den Systembruch alle Kapitalerträge außerhalb der Erklärung pauschal
mit 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer erfasst werden.
Diese Neuregelung betrifft eine Reihe von Fondsarten besonders hart, sodass sich insbesondere die Anleger bereits jetzt daran orientieren sollten, die langfristig über Sparpläne auf Fondsbasis etwa für die Altersvorsorge setzen.
Bei der Aktienanlage gilt das Halbeinkünfteverfahren nicht mehr, wonach Dividenden zu 50 Prozent steuerfrei bleiben. Damit unterliegen künftig vom Fonds thesaurierte
oder ausgeschüttete Dividenden ohne Übergangsregelung in voller Höhe dem neuen Abgeltungssatz von 25 Prozent. Ein weiterer Einschnitt ist der Wegfall der einjährigen
Spekulationsfrist, sodass Wertpapierverkäufe unabhängig von der Haltedauer versteuert werden müssen. Das betrifft auch Fonds. Schüttet die Gesellschaft realisierte Kursgewinne an die Anleger aus, unterliegen die im Gegensatz zu heute und unabhängig
von der Wertpapierart in voller Höhe der Abgeltungsteuer.
Immerhin ist hier eine Übergangsregelung vorgesehen, wonach vor Ende 2008 erworbene Anteile Bestandsschutz genießen. Für diese Papiere gilt weiterhin die einjährige
Spekulationsfrist, sie können auch ab 2009 nach Zeitablauf steuerfrei verkauft werden. Somit können bei der Umstellung auf das neue Steuersystem alle Fondsprodukte im Depot
bleiben. Thesauriert der Fonds diese Gewinne, kann sie sein Besitzer noch in Jahrzehnten durch einen steuerfreien Verkauf realisieren. Schüttet der Fonds hingegen aus, gilt
der Bestandsschutz nur für Wertpapiere, die sich an Silvester 2008 im Fondsvermögen befinden. Ein Kursplus aus anschließend erworbenen Titeln unterliegt auch bei den
Anlegern der Abgeltungsteuer, die ihre Anteile vor 2009 erworben haben.
Für die Konservierung des Bestandsschutzes ist es daher sinnvoller, thesaurierende
Aktienfonds auszuwählen.
Bei anschließend neu erworbenen Fondsanteilen sinkt die Rendite hingegen nachhaltig.
Die Gesellschaften schütten realisierte Börsengewinne in der Regel nicht aus, sondern
legen sie wieder neu an. Damit summieren sich diese Erträge auf Jahre hinaus an. Erst wenn der Besitzer seine Anteile verkauft, wird hierauf Steuer einbehalten.
Dann geht von dem vielleicht über Jahrzehnte angespartem Vermögen auf einen Schlag ein Teil ans Finanzamt und steht beispielsweise nicht mehr für die Altersversorgung zur Verfügung.
Wer aktuell einen Sparplan unterzeichnet, muss künftig sogar zweigleisig rechnen und
zwischen Erwerben vor und nach Silvester 2008 und damit Fonds mit und ohne Bestandsschutz
unterscheiden. Besser kommen Renten- und Geldmarktfonds unter dem neuen System weg. Da diese Papiere keine nennenswerten Kursgewinne erzielen, wird die Belastung der Zinsen
ab 2009 geringer. Da die außerhalb der individuellen Progression dem Abgeltungssatz von 25 Prozent unterliegen, wird diese konservative Sparform für viele Anleger attraktiver.
FAZIT
Eindeutiger Gewinner sind die offenen Immobilienfonds. Sie behalten die derzeitige Spekulationsfrist von zehn Jahren, sodass die Manager heimische Büro- oder Einkaufsparks
nach Ablauf der Haltefrist weiterhin steuerfrei verkaufen können. Noch besser sieht es aus, wenn der Fonds auf Immobilien jenseits der Grenze setzt. Die dort erzielten Mietüberschüsse und realisierten Verkaufsgewinne sind auch derzeit schon im Inland steuerfrei.
Allerdings belasten diese Einkünfte als so genannter rogressionsvorbehalt den Steuersatz für das übrige Einkommen des Anlegers wie Lohn oder Renten. Diese Hinzurechnung entfällt.
Ab 2009 interessiert sich der Fiskus für Mieten und Verkaufsgewinne jenseits der Grenze überhaupt nicht mehr.
Keine Kommunikationsobjekte vorhanden.


