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Abgeltungssteuer: Superfonds konservieren Steuervorteil

MLP AG
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Anleger, die bis Ende 2008 investieren, profitieren von dauerhaft steuerfreien Kursgewinnen. Wer dabei auf Super- und Dachfonds setzt, steigert die Nachsteuerrendite deutlich.

Die Einführung der Abgeltungssteuer rückt immer näher. Ab dem 1. Januar 2009 fällt auf sämtliche Kapitalerträge eine einheitliche Steuer von 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an. Zeitgleich entfällt die Spekulationsfrist, nach der Kursgewinne nach zwölf Monaten steuerfrei sind. Bei Dividenden ersetzt die Abgeltungssteuer das Halbeinkünfteverfahren, bei dem der Aktionär nur die Hälfte der Auszahlung mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.

Vor diesem Hintergrund beschäftigen sich immer mehr Anleger mit der Frage, wie sie ihre Depots auf die neuen Regeln einstellen können. Dabei steht vor allem eine Erhöhung der Aktienquote im Fokus. Denn: Wer vor dem 1. Januar 2009 in Aktien investiert, profitiert von den bestehenden Regelungen ‑ und kann Kursgewinne weiterhin steuerfrei vereinnahmen.

Das gilt neben Direktinvestitionen in Aktien auch für Aktienfonds und Fondsvermögensverwaltungen. In der Regel ist es aber bei den meisten Anlegern mit einer einmaligen Investition nicht getan. Entsprechend der Entwicklungen am Kapitalmarkt sowie der Restlaufzeit der Anlage schichten sie oder ihr Vermögensverwalter zwischen einzelnen Fonds und Anlageklassen um. Während Gewinne aus Umschichtungen zwischen einzelnen Investmentfonds ab 2009 der Abgeltungssteuer unterliegen, bleiben sie innerhalb von Dach- und Superfonds dauerhaft steuerfrei. Dachfonds legen ihrerseits in einzelne Investmentfonds an; Superfonds können zusätzlich in alle übrigen Anlageinstrumente investieren (siehe Übersicht).


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