Aktienanleihen gehören zu den Dinosauriern
der Zertifikatebranche.
Bereits 1990 wurden Aktienanleihen
erstmals vonTrinkaus & Burkhardt, damals
noch ohne den Zusatz HSBC, emittiert.
Sie haben die verschiedensten Börsenphasen
ebenso überlebt wie jährlich
wechselnde Produkttrends. Die Gründe für
diesen Umstand sind vielfältig. Zum einen
lassen sich Aktienanleihen ebenso offensiv
wie defensiv einsetzen, zum anderen
existiert bei dieser Produktfamilie ein riesiges
Angebot an Laufzeiten und Basiswerten,
so dass bei der Suche nach der
passenden Ausgestaltung seitens des Anlegers
nur selten Wünsche offen bleiben
dürften.
Zur Beliebtheit der Aktienanleihen hat
auch ihre leicht verständliche Funktionsweise
beigetragen. Unabhängig von der
Entwicklung des zugrundeliegenden Basiswertes,
z. B. einer Aktie, erhält der Anleger
am Fälligkeitstag eine bei Emission
festgelegte Zinszahlung. Bei längerer Laufzeit
sind auch zwischenzeitliche Kuponzahlungen
möglich. Gerade für die als
Kuponliebhaber bekannten Deutschen ein
gern gesehener Umstand. Die Rückzahlung
der Anleihe selbst erfolgt am Fälligkeitstag
in Abhängigkeit der Kursentwicklung
des Basiswertes am Feststellungstag.
Sollte der Kurs des Basiswertes dabei
auf oder oberhalb des Basiskurses der Aktienanleihe
notieren, erfolgt die Rückzahlung
grundsätzlich zum Nennbetrag der
Anleihe. In diesem, auch Cash Settlement
genannten Fall, erzielt der Anleger den
maximal möglichen Ertrag aus der Aktienanleihe:
Er vereinnahmt den Nennbetrag
zuzüglich der Zinszahlung.
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