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Beschreibung
Hier wird der Anteil der Beteiligungen an den gesamten Kapitalanlagen betrachtet. Die Beteiligungen zählen zu den sogenannten Sachwerten (Aktien, Immobilien, Beteiligungen). Nur durch Veräußerung von Sachwerten können stille Reserven (Bewertungsreserven) realisiert werden. Stille Reserven werden z. B. in betriebswirtschaftlich schwierigen Jahren dazu herangezogen, die Überschußbeteiligung zu stabilisieren. Siehe auch: <a href="/versicherungen.nsf/18f65f99813c4517c12569150059031b/bd9fa0ac9ed60d64c1256bc10039a1a7!OpenDocument">Sachwertquote</a>, <a href="/versicherungen.nsf/18f65f99813c4517c12569150059031b/c6950ef0c3ff8299c1256bc1003b9f57!OpenDocument">Stille Reserven in % der KA</a>
<b><u><center>Formel:</b></u>
Beteiligungen, Bilanzwert
<b>:</b>
(Kapitalanlagen gesamt ohne FLV <b>plus</b> Kapitalanlagen des Anlagestocks der FLV)
(in %)
</center>
<b><u><center>Formel:</b></u>
Beteiligungen, Bilanzwert
<b>:</b>
(Kapitalanlagen gesamt ohne FLV <b>plus</b> Kapitalanlagen des Anlagestocks der FLV)
(in %)
</center>
Dialog
Ihr Beitrag zu Anteil der Beteiligungen an den gesamten KA
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