Die Bundesregierung hat am 15.02.2006 die Umsetzung der neuen internationalen
Eigenkapitalstandards (Basel II) in das deutsche Bankenaufsichtsrecht beschlossen. Sie setzt damit die bestehenden EU-Richtlinien (2000/12/EG Bankenrichtlinie und 93/6/EWG Kapitaladäquanzrichtlinie) zum 01.01.2007 in deutsches Recht um.
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