Die Einführung einer 25-prozentigen Abgeltungssteuer zum 1. Januar 2009
ist beschlossene Sache.
Damit ergeben sich insbesondere für Zertifikate-Anleger grundlegende steuerliche Änderungen. Mit der richtigen Strategie können steuerliche Nachteile vermieden werden.
Ein Kernpunkt der Abgeltungssteuer ist, dass private Veräußerungsgewinne von Wertpapieren und wertpapierähnlichen Finanzinstrumenten zukünftig unabhängig von ihrer Haltedauer als steuerpfl ichtige Kapitaleinkünfte eingestuft werden. Dies gilt uneingeschränkt für solche Wertpapiere, deren Anschaffungszeitpunkt nach dem 31. Dezember 2008 liegt. Für Wertpapiere, die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden, bleibt es grundsätzlich beim geltenden Recht. Veräußerungsgewinne aus diesen Anlagen sind damit nach Ablauf einer einjährigen Haltedauer auch unter dem neuen Besteuerungsreglement steuerfrei. Lesen Sie hier den gesamten Beitrag!
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