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    Das Phänomen der Unternehmensnachfolge

    Knut Werner Lange
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    Beschreibung
    Der Begriff der Unternehmer- oder Unternehmensnachfolge ist kein eindeutig definierter juristischer Terminus, sondern kennzeichnet, abstrakt gesprochen, schlicht das tatsächliche und rechtliche Phänomen, dass unternehmerisches Vermögen von einem Rechtssubjekt auf ein anderes Rechtssubjekt transferiert wird. Da die Unternehmensnachfolge stets einen personalen Bezug aufweist, wird in diesem Zusammenhang auch von der Generationennachfolge oder vom unternehmerischen Generationswechsel gesprochen.
    Dieser Beitrag informiert über die Gestaltung der Unternehmensnachfolge und die Notwendigkeit dieses Planungsprozesses.
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