Der Begriff der Unternehmer- oder Unternehmensnachfolge ist kein eindeutig definierter juristischer Terminus, sondern kennzeichnet, abstrakt gesprochen, schlicht das tatsächliche und rechtliche Phänomen, dass unternehmerisches Vermögen von einem Rechtssubjekt auf ein anderes Rechtssubjekt transferiert wird. Da die Unternehmensnachfolge stets einen personalen Bezug aufweist, wird in diesem Zusammenhang auch von der Generationennachfolge oder vom unternehmerischen Generationswechsel gesprochen. Dieser Beitrag informiert über die Gestaltung der Unternehmensnachfolge und die Notwendigkeit dieses Planungsprozesses.
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz anschließend Referendariat im OLG-Bezirk Stuttgart. 1994 Promotion zum Dr. iur. 1997 Habilitation an der Universität Konstanz und Verleihung der venia legendi für Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Wirtschaftsrecht, Europarecht und Internationales Privatrecht.Anschließend Lehrstuhlvertretung an der...