Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sind völkerrechtliche Verträge zwischen zwei Staaten, die regeln, in wie weit den jeweiligen Vertragsstaaten das Besteuerungsrecht für die in ihrem Hoheitsgebiet erzielten Einkünfte zusteht. DBA sollen vermeiden, dass natürliche und juristische Personen, die in beiden Vertragsstaaten Einkünfte erzielen, in beiden Staaten besteuert werden. Ziel ist jedoch nicht die Herbeiführung einer Nullbesteuerung. Das Bestehen bzw. Nicht-Bestehen eines DBA mit einem Staat stellt für Investoren einen wesentlichen Faktor bei der Entscheidung über einen Markteintritt dar.
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