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Beschreibung
Die „Fonds-Police“ ist eine besondere Form der Kapital-Lebensversicherung. Bei herkömmlichen Kapital-Lebensversicherungen wird der Sparanteil des Versicherungsbeitrags direkt in festverzinsliche Wertpapiere, Immobilien, Schuldscheindarlehen und Aktien investiert. Der Gesetzgeber erlaubt eine Aktien- bzw. Aktienfonds-Quote des Deckungsstock-Kapitals von maximal 30 Prozent. Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung wird der Sparanteil des Beitrags stattdessen in Investmentfonds angelegt. Dabei wird den Versicherten in der Regel die Wahl eines oder mehrerer Fonds zur Auswahl gestellt, so dass sie selbst die bevorzugte Anlageform (Aktien-, Renten-, Immobilienfonds) bestimmen können. Die bei herkömmlichen Kapital-Lebensversicherungen übliche Garantie einer Mindestverzinsung entfällt bei fondsgebundenen Lebensversicherungen. Die Höhe der Ablaufleistung der fondsgebundenen Lebensversicherung richtet sich nach dem Erfolg des Fondsmanagements und der Entwicklung auf den jeweiligen Finanzmärkten. Da auch die Fonds-Police über eine bestimmte Versicherungssumme abgeschlossen wird, enthält sie eine Risikoabsicherung für die sogenannten Begünstigten (Ehe- bzw. Lebenspartner) im Todesfall des Versicherten.
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