Die zum Teil sehr unterschiedlichen Arten der Unternehmensnachfolge lassen sich je nach Abgrenzungskriterien mehr oder weniger genau ausdifferenzieren. Für die juristische Betrachtung kommt es auf zwei Umstände besonders an: zum einen darauf, ob die Nachfolge geplant oder ungeplant erfolgt und zum anderen darauf, ob sie zu Lebzeiten des Übergebenden erfolgt, oder aber mit dessen Todesfall eintritt. Letztere Differenzierung leuchtet unmittelbar ein: Die Nachfolge auf den Todesfall ist ein Problem, das vor allem im Erbrecht anzusiedeln ist, während die Nachfolge zu Lebzeiten regelmäßig auf vertraglicher Grundlage erfolgt. Die Abgrenzung geplant/ungeplant soll verdeutlichen, dass in nicht wenigen Fällen die Nachfolge überraschend erfolgt, etwa als Folge eines Unfalles oder einer schweren Krankheit.
Im Folgenden wird die ungeplante Nachfolge weitgehend unbehandelt gelassen, um den Fokus auf die Gestaltungsmöglichkeiten zu richten.
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