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Gezeichnetes Kapital

 
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k. A.
Beschreibung
Das gezeichnete Kapital ist ein Bestandteil des bilanziellen Eigenkapitals.
Das gezeichnete Kapital ist der Oberbegriff für das Grundkapital und stellt das Kapital dar, auf das die Haftung der Aktionäre für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber den Gläubigern beschränkt ist (siehe § 272 I HGB). Bei Aktiengesellschaften ergibt sich das gezeichnete Kapital, wenn man den Nennwert der Aktien mal Anzahl der Aktien multipliziert. Seit der Euro-Einführung am 01.01.1999 gewinnen verstärkt die nennwertlosen Aktien ( Stückaktien) an Bedeutung, da sich durch die Umstellung auf den Euro i. d. R. gebrochene Nennwerte ergeben würden, die aber nach deutschem Aktienrecht nicht zulässig sind.
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