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Immaterielle Unternehmenswerte in der Bilanzierung und Bewertung

Dirk Middelhoff
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In der jüngsten Zeit ist Bewegung in die Diskussion der Bewertung von immaterialen Unternehmenswerten gekommen. Insbesondere das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz und die Einführung des IFRS Rechnungslegungsstandard tragen hierzu bei. Die Zahl der Anlässe für eine solche Bewertung nimmt ebenso zu, wie das Interesse der Teilnehmer der Kapitalmärkte an solchen „weichen“ sog. immateriellen Vermögenswerten. In einer Wissensgesellschaft steigt die Bedeutung von Technologien und Patenten naturgemäß. Gemäß der EU-Verordnung 1606/2002 vom 19.7.2002 haben kapitalmarktorientierten Unternehmen seit dem Jahr 2005 ihre Konzernabschlüsse nach IFRS zu erstellen und mit der EU-Verordnung Nr. 2236/2004 (EU-Amtsblatt L 392/120) und der hierin geregelten Gültigkeit der neuen Fassung des IAS 38 ergeben sich zudem neue Parameter für eine Berücksichtigung immaterieller Vermögenswerte in der Berichterstattung und damit zwangsläufig in der Unternehmensbewertung.


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