Die LBBW zählt laut Umsatzstatistik des Deutschen Derivate Verbands zu den Topanbietern von Aktien-Anleihen.
Der Produkttyp verzeichnete in den letzten Monaten einen signifikanten Zuwachs. Bei der jüngsten Erhebung der
Marktanteile am Ende des ersten Quartals 2008 etablierte sich die LBBW mit einem Marktvolumen von 12,60 % auf
dem zweiten Rang unten den Emittenten.
Breites Produktspektrum
Bereits Anfang des Jahres weitete die LBBW das Produktspektrum an Aktien-Anleihen deutlich aus und passte das Angebot
durch regelmäßige Neuemissionen stets den aktuellen Marktgegebenheiten an. Um den verschiedenen Markterwartungen der Anleger
gerecht zu werden, gibt es Aktien-Anleihen in drei unterschiedlichen Ausgestaltungsvarianten:
- konservativ
- neutral
- spekulativ.
LBBW Aktien-Anleihen werden dem gesteigerten Sicherheitsbedürfnis der Anleger gerecht und bieten neben einer sicheren jährlichen Kuponzahlung auch einen komfortablen Sicherheitspuffer gegen Aktienkursverluste bis zum Basispreis.
NEU: Doppelt profitieren
Mit der LBBW Doppel-Aktien-Anleihe bieten die LBBW im Juli erstmals eine Aktien-Anleihe auf zwei Basiswerte an. Grundsätzlich kann durch die Abhängigkeit von mehreren Aktien ein höherer Kupon bzw. ein höherer Sicherheitspuffer im Vergleich zu einer Aktien-Anleihe auf eine Aktie erzielt werden.
Die Rückzahlung bei Doppel-Aktien-Anleihen hängt vom Stand zweier Aktien am Bewertungstag ab. Schließen beide Aktien auf oder über dem jeweiligen Basispreis, wird die Anleihe zum Nennbetrag zurückgezahlt. Liegt der Schlusskurs mindestens einer Aktie unter dem jeweiligen Basispreis, erfolgt die Rückzahlung durch Lieferung von Aktien des Basiswertes mit der schlechteren Wertentwicklung.
Aktien-Anleihen als Gewinner der Abgeltungssteuer
Aktien-Anleihen profitieren außerdem von der Abgeltungssteuer. Ab 1. Januar 2009 entfällt die steuerliche Benachteiligung gegenüber vergleichbaren Anlageprodukten. Aktien-Anleihen gelten durch die sichere Kuponzahlung als „Finanzinnovationen“. Somit sind sowohl der hohe Zinsertrag als auch mögliche Kursgewinne unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig. Das ändert sich auch mit Einführung der Abgeltungssteuer nicht. Allerdings ist der Steuerabzug dann auf 25,00 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer begrenzt - für Anleger mit einem höheren persönlichen Steuersatz ein klarer Vorteil.
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