Die meisten Unternehmen entscheiden sich bei der Regelung der betrieblichen Altersversorgung für ihre Gesellschafter-Geschäftsführer noch immer für die Pensionszusage als Durchführungsweg. Aus gutem Grund: Finanzierungseffekte, die sich positiv auf die Bilanz auswirken, sind Anreize, die die Pensionszusage für Betriebe so attraktiv machen. Aus verschiedenen Gründen kann es sinnvoll sein, die Bilanz von Pensionsrückstellungen zu entlasten. Die Übertragung der Pensionszusagen auf einen Pensionsfonds kann dabei helfen.
Mit dem Pensionsfonds hat der Gesetzgeber ein Instrument zur betrieblichen Altersversorgung geschaffen, mit dem Unternehmen ihr Liquiditäts- und Risikomanagement neu gestalten können. Der Pensionsfonds übernimmt die biometrischen Risiken, wie zum Beispiel Langlebigkeit, und garantiert eine lebenslange Altersrente, die direkt an den Versorgungsberechtigten ausgezahlt wird. Der Vorteil für das Unternehmen: Es muss sich künftig weder mit der Finanzierung noch mit der Verwaltung oder den Risiken von Pensionszusagen belasten und haftet damit faktisch nicht mehr für die bestehende Versorgungsverpflichtung.
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