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Prospektpflicht: Öffentliches Beteiligungsangebot nach dem Wertpapierprospekt-Gesetz

Prospektpflicht: Öffentliches Beteiligungsangebot nach dem Wertpapierprospekt-Gesetz
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Mit dem Wertpapierprospekt-Gesetz (WpPG) scheint geklärt, wann Prospektpflicht besteht und wann nicht. Theoretisch gilt diese Aussage zwar, in der Praxis lauern allerdings Gefahren: Nicht immer ist ein öffentliches Beteiligungsangebot direkt auf den ersten Blick als ein solches zu erkennen.

Durch Publikationen verschiedenster Art wie z.B. Angaben auf der Unternehmenshomepage, Werbe-Flyer oder anderer Werbemaßnahmen kann ein Unternehmen, das sich der Rechtslage nicht bewusst ist, unter Umständen unbewusst ein öffentliches Beteiligungsangebot formulieren. Schneller als gedacht drohen so Risiken in Form von Bußgeldern oder gesetzlicher Rückerstattungspflichten. Deshalb besteht Aufklärungsbedarf zum WpPG.

Wir freuen uns daher sehr darüber, dass im folgenden Interview Frau Dr. Barbara Dörner, Anwältin bei mzs Rechtsanwälte in Düsseldorf, zu damit verbundenen Fragen Stellung nimmt.


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Autor
  • Barbara Dörner
    Dr. Barbara Dörner

    Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit veröffentlicht Dr. Dörner regelmäßig Beiträge zu aktuellen Themen in Branchenzeitschriften.

Herausgebende Organisation
  • mzs Rechtsanwälte
    mzs Rechtsanwälte

    mzs Rechtsanwälte ist eine auf Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerecht spezialisierte mittelständische Kanzlei mit Sitz in Düsseldorf. Die Kanzlei geht aus der 1954 gegründeten wirtschaftsrechtlichen Kanzlei Kortländer & Partner hervor. Mit Eintritt von Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen im Jahre 1986 als Partner der Kanzlei erfolgte die konsequente Spezialisierung...