Mit dem Wertpapierprospekt-Gesetz (WpPG) scheint geklärt, wann Prospektpflicht
besteht und wann nicht. Theoretisch gilt diese Aussage zwar, in der Praxis
lauern allerdings Gefahren: Nicht immer ist ein öffentliches Beteiligungsangebot
direkt auf den ersten Blick als ein solches zu erkennen.
Durch Publikationen verschiedenster Art wie z.B. Angaben auf der Unternehmenshomepage,
Werbe-Flyer oder anderer Werbemaßnahmen kann ein Unternehmen,
das sich der Rechtslage nicht bewusst ist, unter Umständen unbewusst
ein öffentliches Beteiligungsangebot formulieren. Schneller als gedacht
drohen so Risiken in Form von Bußgeldern oder gesetzlicher Rückerstattungspflichten.
Deshalb besteht Aufklärungsbedarf zum WpPG.
Wir freuen uns daher sehr darüber, dass im folgenden Interview Frau Dr.
Barbara Dörner, Anwältin bei mzs Rechtsanwälte in Düsseldorf, zu damit verbundenen
Fragen Stellung nimmt.
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