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    Streitfall Arbeitszimmer - Hausratversicherung leistet nicht immer

     
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    Viele kleingewerbliche und nebenberufliche Jobs werden heute von zu Hause ausgeübt. Beispielsweise das Nagelstudio der Ehefrau, die selbstständige Handelsvertretung oder der Nachhilfeunterricht eines Lehrers. Wird hierzu ein eigenes Arbeitszimmer oder Büro eingerichtet, kann es bei der Hausratversicherung zu Problemen kommen. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, sind dort nämlich meist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Betroffene müssten extra eine eigene Geschäfts-inhaltsversicherung abschließen, die wegen Mindestbeiträgen oftmals sehr teuer wird und strengen Sicherungsvorschriften unterliegt. Anders bei der uniVersa Versicherung. Dort sind im Rahmen der Hausratversicherung „Exklusiv“ beruflich genutzte Räume bis zehn Prozent der Versicherungssumme automatisch eingeschlossen. Beträgt die Versicherungssumme beispielsweise 75.000 Euro, sind Arbeits-geräte und Einrichtungsgegenstände im Arbeitszimmer oder Büro bis zu 7.500 Euro mitversichert. Wird allerdings Handelsware gelagert, kommt der Gewerbetreibende um eine Geschäftsinhaltsversicherung nicht umhin.
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