„Klein“ ist jede AG, die nicht börsennotiert ist. Seit dem Inkrafttreten des "Gesetzes für kleine Aktiengesellschaften und zur Deregulierung des Aktienrechts" am 10.08.1994 stellen sich viele Unternehmer die Frage, wo die Vorteile in dieser "kleinen Aktiengesellschaft" liegen:
Es wurden einige Formvorschriften vereinfacht. Nunmehr ist die Einmann-Gründung erlaubt. Weiterhin ist die Einberufung und Abhaltung der Hauptversammlung, die Beurkundung von Hauptversammlungsbeschlüssen bei nicht-börsennotierten AG`en, die Verwendung des Jahresabschlusses u. ä. vereinfacht worden, so dass diese Gesellschaftsform zur GmbH eine echte Alternative darstellt. Das Image der AG ist sehr gut.
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