Die Auswahl eines Vermögensverwalters für private Anleger
Vermögensverwaltung bedeutet die treuhänderische Übernahme der Verantwortung für das Vermögen eines Dritten. Sie wird in einem Vermögensverwaltungsvertrag geregelt. Dabei werden die Ziele, die finanziellen Rahmendaten und das maximal gewünschte Risiko des Anlegers definiert. Zu den Zielen gehört vor allem die Erwirtschaftung einer Rendite, entweder in Form eines langfristigen Vermögenszuwachses oder als regelmäßige Ausschüttung, zum Beispiel zur Finanzierung der laufenden Ausgaben.
Der Anleger zahlt dem Vermögensverwalter ein Honorar, das i.d.R. nach Umfang des Vermögens, den definierten Aufgaben und dem Risikograd gestaffelt ist (s. Nr. 4: Preis).
Der Verwalter entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung der ihm bekannten Tatsachen darüber, wie das Vermögen investiert wird, dafür legt er in regelmäßigen Abständen Rechenschaft über das erwirtschaftete Ergebnis der Anlage ab.
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