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Versicherungsbetrug

 
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k. A.
Beschreibung
Beim Versicherungsbetrug (Betrug zum Nachteil von Versicherungen) handelt es sich um ein Delikt, das strafrechtlich verfolgt wird. Schon der Versuch ist strafbar. Die offizielle Definition für das Delikt Betrug nach § 263 des StGB: "Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
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