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Unisex-Tarife und die Auswirkungen auf die private Krankenversicherung
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Autor
Albert Gottelt
Beschreibung
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) berechnen sich die Beiträge für privat Versicherte nach dem jeweils statistischen Gesundheitsrisiko der PKV-Mitglieder. Maßgebliche Kalkulationsfaktoren sind dabei das Alter bei Antragstellung, der allgemeine Gesundheitszustand sowie das Geschlecht. Ab Ende 2012 müssen private Anbieter jedoch geschlechtsneutrale Tarife anbieten. Hintergrund: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte am 01. März 2011, dass das Geschlecht als Risikofaktor zur PKV-Beitragsberechnung ein Verstoß gegen das Gleichberechtigungsprinzip und damit diskriminierend sei. Über konkrete Folgen kann derzeit jedoch nur spekuliert werden.
Gleichheitsprinzip ersetzt “Natürliche Ungleichheit”
Private Krankenversicherungen begründeten ihre tarifliche Differenzierung einst mit der “natürlichen Ungleichheit” zwischen den Geschlechtern: Das Kostenrisiko ist demnach für Frauen höher, weil sie statistisch länger Leben und häufiger medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Nun ersetzt das Gleichheitsprinzip die versicherungsmathematische Kalkulation von einst. Die Regelung gilt für alle Neuverträge ab 21. Dezember 2012.
Unklarheit bei der Umsetzung
Die ab Ende 2012 geltende Pflicht einheitliche Unisex-Tarife für Mann und Frau anzubieten, stellt die private Versicherungswirtschaft jedoch vor gravierende Hürden. Denn: Die Richter in Luxemburg ließen offen, ob die Änderungen auch für den Bestand gelten, d.h. auch auf Altverträge übertragen werden müssen. Ist dies der Fall, rechnen Experten mit Beitragserhöhungen für einzelne Alterskohorten.
Geschlechtsneutrale Kalkulation bereits 2006
Die konkreten Folgen für die Branche und die rund neun Millionen Versicherten lassen sich derzeit schwer ausmachen. Erfahrungen mit einer geschlechtsunabhängigen Kostenkalkulation hat die PKV aber bereits: Im Zuge der Implementierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Jahre 2006 waren die Kosten für Schwangerschaft und Mutterschaft auf Männer und Frauen aufgeteilt worden. Tarife für Männer wurden schließlich um rund fünf Prozent teurer und für Frauen um zehn Prozent günstiger. Ein ähnlicher Effekt könnte sich auch bei den Unisex-Tarifen einstellen.
Gleichheitsprinzip ersetzt “Natürliche Ungleichheit”
Private Krankenversicherungen begründeten ihre tarifliche Differenzierung einst mit der “natürlichen Ungleichheit” zwischen den Geschlechtern: Das Kostenrisiko ist demnach für Frauen höher, weil sie statistisch länger Leben und häufiger medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Nun ersetzt das Gleichheitsprinzip die versicherungsmathematische Kalkulation von einst. Die Regelung gilt für alle Neuverträge ab 21. Dezember 2012.
Unklarheit bei der Umsetzung
Die ab Ende 2012 geltende Pflicht einheitliche Unisex-Tarife für Mann und Frau anzubieten, stellt die private Versicherungswirtschaft jedoch vor gravierende Hürden. Denn: Die Richter in Luxemburg ließen offen, ob die Änderungen auch für den Bestand gelten, d.h. auch auf Altverträge übertragen werden müssen. Ist dies der Fall, rechnen Experten mit Beitragserhöhungen für einzelne Alterskohorten.
Geschlechtsneutrale Kalkulation bereits 2006
Die konkreten Folgen für die Branche und die rund neun Millionen Versicherten lassen sich derzeit schwer ausmachen. Erfahrungen mit einer geschlechtsunabhängigen Kostenkalkulation hat die PKV aber bereits: Im Zuge der Implementierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Jahre 2006 waren die Kosten für Schwangerschaft und Mutterschaft auf Männer und Frauen aufgeteilt worden. Tarife für Männer wurden schließlich um rund fünf Prozent teurer und für Frauen um zehn Prozent günstiger. Ein ähnlicher Effekt könnte sich auch bei den Unisex-Tarifen einstellen.
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