Ein Fondssparplan mit Beitragsgarantie1, der von der Abgeltungsteuer2 befreit ist? Genau! Wenn Sie langfristig in einen ungeförderten Riester-Vertrag einzahlen, „belohnt“ Sie der Staat.
Nur die Hälfte des Ertrages Ihrer ungeförderten Beiträge ist zu versteuern – mit dem persönlichen Steuersatz. Voraussetzung ist, dass Ihr Sparvertrag mindestens zwölf Jahre läuft und bei Auszahlungsbeginn das 60. Lebensjahr vollendet wurde.1
Steuervorteile besser jetzt sichernDoch aufgepasst: Sichern Sie sich nur noch dieses Jahr zwei Jahre früher mögliche Steuervorteile. Verträge, die ab dem 01.01.2012 abgeschlossen werden, können frühestens ab dem 62. Geburtstag ausgezahlt werden.
Der DWS Vermögenssparplan Premium ist aber – in seiner Eigenschaft als ungeförderter Riester-Vertrag – nicht nur steuerlich interessant, sondern bietet Ihnen neben hervorragenden Renditechancen durch mögliche hohe Aktienquoten auch die volle Absicherung Ihrer Beiträge zum Laufzeitende.2 Zudem sorgt die nachgelagerte Besteuerung dafür, dass anfallende Zinsen und Dividenden ebenfalls von der Abgeltungsteuer befreit sind3. Die Folge: Sparer können vom Zinseszinseffekt profitieren. [...]Den vollständigen Artikel finden Sie hier!
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