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Existenzgründung und Gesellschaftsrecht

Wolfgang Riegger
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Beschreibung
Das Handels- und Gesellschaftsrecht, dort die einschlägigen Gesetze (BGB, HGB, GmbHG, AktG) geben den Unternehmern die zur Verfügung stehenden Rechtsformen gesetzlich vor. Es ist nicht möglich, eine neue Rechtsform zu „erfinden“. Es ist aber möglich, auf Gesellschaftsformen anderer EU-Länder zurückzugreifen. In letzter Zeit hat sich hier die englische Limited als „beliebte“ Rechtsform herauskristallisiert. Auf die Ltd. wird deshalb noch näher eingegangen.
Die gesetzlich vorgegebenen Regelungen können – je nach Gesellschaftsform mehr oder weniger – abgeändert und dadurch den individuellen Bedürfnissen angepasst werden.
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Herausgebende Organisation
  •  
    Riegger Rechtsanwälte

    Ein guter Generalist ist vergleichbar mit einem Zehnkämpfer in der Leichtathletik: Er ist in fast allen Disziplinen gut und hat im Wettkampf unter seinesgleichen Aussichten auf Erfolg.