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Praxisfall "Karten auf den Tisch"

Kay Schelauske
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Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) bedeutet insofern eine Erleichterung, weil mehr Unternehmen aus den Bilanzierungsvorschriften herausfallen oder Erleichterungen in Anspruch nehmen können. Auf Unternehmen, die umfassend bilanzieren müsssen, kommt aber zusätzlicher Aufwand hinzu.“ Das sagt Bernd Keller, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei der Kanzlei Rödl & Partner in Nürnberg, mit Blick auf die große Bilanzrechtsreform, die Betriebe nun für Abschlüsse des Jahres 2010 zwingend anwenden müssen. Für Einzelkaufleute wurden die maßgeblichen Schwellenwerte erhöht, bis zu deren Erreichen keine Verpfl ichtung zur Buchführung und Bilanzierung nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) besteht: Liegt an den Abschlussstichtagen zweier aufeinanderfolgender Geschäftsjahre der Jahresumsatz unterhalb von 500.000 Euro und beträgt der jährliche Gewinn weniger als 50.000 Euro, muss nur noch eine Vermögensaufstellung und eine Einnahmenüberschussrechnung erstellt werden. Der BilMoG-Experte weist jedoch darauf hin, dass dies möglicherweise nicht ausreichen werde, sobald die betreffende Firma einen Kredit von einer Bank erhalten will.
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