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VR „Limited“ statt „GmbH“ - Interview mit Herrn Prof. Dr. Thomas Zacher

Thomas Zacher
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Nach dem "Inspire Art-Urteil" des Europäischen Gerichtshofs vom 30. September 2003 und dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 14.03.2005 (Az.: II ZR 5/03) ist eine in Deutschland nicht eingetragene englische private limited company (Ltd.) aus europarechtlichen Grundsätzen anerkannt. Seitdem können deutsche Unternehmer mit Verwaltungssitz in Deutschland als Limited nach englischem Gesellschaftsrecht auftreten.

Es wurde der Siegeszug der britischen Rechtsform "Limited" durch Deutschland und die Massenflucht deutscher Unternehmen aus der GmbH-Form prophezeit. Vor allem wegen der Flexibilität in der Kapitalausstattung und wegen der Möglichkeit einer schnellen Errichtung wird für die Limited Company geworben. Eine Limited kann man sogar online gründen. Die Gegner stellen deshalb und wegen des geringen Stammkapitals die Seriosität der Limited in Frage. Eine pauschale Ablehnung der Limited ist genauso unangebracht wie eine unreflektierte Befürwortung. In diesem Roundtable soll eine nüchterne Einschätzung der Lage und die Darstellung der Vor- und Nachteile der Limited-Rechtsform analysiert werden.

Zudem ergeben sich aus dem Europäisierung Gesellschafts- und Handelsrechts wichtige Fragen für das deutsche Gesellschaftsrecht, das Insolvenz- und auch das Steuerrecht. Die mögliche Kollision des deutschen mit dem britischen Gesellschaftsrecht hat unter Umständen große Rechtsunsicherheit zur Folge. Auch diese teilweise noch unsichere Rechtsituation beleuchtet näher dieser Roundtable.

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  • Thomas Zacher
    Prof. Dr. Thomas Zacher

    Die Rechtsanwälte Zacher und Partner beraten bundesweit Unternehmer und Privatpersonen in Gestaltungsfragen und bei juristischen oder steuerlichen Problemen.

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