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Abfärbetheorie

 
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k. A.
Beschreibung
Sind Gesellschafter einer Personengesellschaft teils freiberuflich teils gewerblich tätig, so gilt die Tätigkeit der Personengesellschaft nach § 15 Abs. 3 Nr.1 EStG im vollem Umfang als gewerbliche Tätigkeit, soweit sie von Einkünfteerzielungsabsicht (s. dort) getragen ist. Damit werden nicht gewerbliche in gewerbliche Tätigkeit umqualifiziert. Die gewerblichen Einkünfte "färben" sozusagen ab. Gleiches gilt bei gewerblicher Tätigkeit nur eines Gesellschafters für Rechnung der Gesellschaft. Ein untergeordneter Anteil von lediglich 1,25 Prozent an gewerblicher Tätigkeit darf demgegenüber nicht zu einer Umqualifizierung der Tätigkeitsbewertung führen.
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