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Beratung von Unternehmen vorwiegend an der Schnittstelle zwischen Technik und Recht.

Stefan C. Schicker
Antwort von Stefan C. Schicker, SKW Schwarz Rechtsanwälte zu Was sind Ihre eigenen Dienstleistungen im Bereich "Gewerblicher Rechtsschutz"? von Manuel Pradas | 5.8.2011, 10:17:56 Beratung von Unternehmen vorwiegend an der Schnittstelle zwischen Technik und Recht.
Wir beraten Unternehmen vorwiegend an der Schnittstelle zwischen Technik und Recht. Durch ausgeprägtes technisches Verständnis beraten wir unsere Kunden sehr effizient vor allem in den Bereichen Gewerbliche Rechtsschutz und IT- und Internetrecht. Beim Gewerblichen Rechtsschutz stehen der Aufbau und die effektive Gestaltung eines Portfolios von Schutzrechten und eine durchdachte Lizenzstrategie im Vordergrund. Es ist wichtig, zunächst die eigene Schutzrechtsstrategie zu planen. Von großer Bedeutung ist auch die Überwachung der Schutzrechte im In- und Ausland. Ebenso überwachen wir die Warenströme an der deutschen und den europäischen Grenzen, um die Einfuhr von Plagiaten rechtzeitig zu unterbinden. Im Fall einer Verletzung von Schutzrechten durch Dritte bieten wir Unterstützung bei der Durchsetzung im Rahmen von Abmahnungen, gerichtlichen Eilverfahren sowie im Klageweg. Durch ein Netzwerk aus internationalen Beratern gewährleisten wir die Beratung aus einer Hand gerade im Bereich internationaler Projekte an. Aufgrund unseres langjährigen praktischen Know-How kennen wir die Tricks aus der Praxis und können diese gewinnbringend für unsere Kunden einsetzen. Im Internet-Recht beraten wir Online-Anbieter und Internet-Plattformen bei der rechtskonformen Gestaltung der Unternehmenspräsenzen im Internet. Hier ergibt sich gerade im Markenrecht eine wichtige Schnittstelle zum Gewerblichen Rechtsschutz. Wichtig sind darüber hinaus die effektive und benutzerfreundliche Umsetzung von Online-Shops, die Einbindung und Erstellung von ePayment-Lösungen und die Einhaltung aller datenschutzrelevanten Vorschriften. Selbstverständlich beraten wir auch beim Einkauf und Verkauf von Software oder Software-Dienstleistungen. Aufgrund meiner praktischen Erfahrung mit der eigenen Programmierung von Internet-Projekten, die ich durch diverse Internet-Projekte seit Mitte der 80er Jahre gesammelt habe, besitze ich ein ausgeprägtes Verständnis für die technische Integration von juristischen Ansprüchen. Als Vorstand des Bundesverbandes der Dienstleister für Onlineanbieter BDOA e.V. habe ich einen engen Kontakt zu den Unternehmen der Branche aufgebaut und entwickle ständig neue, praxisnahe Lösungen für komplexe juristische Probleme. Ich leitet dort den Arbeitskreis Legal Affairs. (Weitere Informationen: http://www.ak-legal.de)
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