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Vollzugs-Helfer stellen hierfür einen weltweit anerkannten, sehr hohen Standard zur Verfügung.

Stefan C. Schicker
Antwort von Stefan C. Schicker, SKW Schwarz Rechtsanwälte zu Wie ist das Vorgehen bei Verletzung der Schutzrechte? von Manuel Pradas | 5.8.2011, 9:54:44 Vollzugs-Helfer stellen hierfür einen weltweit anerkannten, sehr hohen Standard zur Verfügung.
Wenn wie beschrieben gewerbliche Schutzrechte in eingetragener oder nicht-eingetragener Form vorliegen, besteht die Möglichkeit gegen Verletzer vorzugehen. Das deutsche System von Gerichten und Vollzugs-Helfern stellt hierfür einen weltweit anerkannten, sehr hohen Standard zur Verfügung. Wenn eine Rechtsverletzung durch einen Dritten festegestellt wird, sollte zunächst sichergestellt sein, dass die Verletzung in den Schutzbereich fällt. Sofern zu Unrecht gegen einen Verletzer vorgegangen wird, kann dies Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche mit sich bringen. Als erster Schritt empfiehlt sich die Kontaktaufnahme im Rahmen einer Abmahnung. Dem Verletzer wird darin erläutert, welche Handlungen als Verletzung angesehen werden. Ihm werden alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt, um sich selbst ein Bild von der Verletzungshandlung machen zu können. Darüber hinaus wird der Verletzer regelmäßig aufgefordert, eine Erklärung abzugeben, wonach er sich verpflichtet, das beanstandete Verhalten zu unterlassen. Die Gefahr einer Wiederholung der verletzenden Handlung wird meist dadurch ausgeräumt, dass der Verletzer eine Vertragsstrafe für den Fall verspricht, dass er einen erneuten Verstoß begeht. Weiterhin wird Auskunft über das Ausmaß der Verletzung verlangt, damit später ggf. ein Schadensersatz verlangt werden kann. Dem Verletzer wird schließlich eine Frist gesetzt, bis zu der er antworten muss. Wird diese Frist nicht eingehalten, werden gerichtliche Schritte angedroht. Sofern das Abmahnverfahren erfolglos war, besteht die Möglichkeit im Eilverfahren eine einstweilige Verfügung zu beantragen. Besonders im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes ist dies ein häufiges Vorgehen. Innerhalb einer kurzen Frist wird beim Gericht eine Entscheidung über die Verletzung angestrebt. Eine solche Entscheidung ergeht nicht selten innerhalb von wenigen Tagen, in manchen Fällen sogar innerhalb von wenigen Stunden. Nach der Entscheidung durch das Gericht kann die Entscheidung unmittelbar vollstreckt werden. Die Verfügung wird der Gegenseite zugestellt und ist unmittelbar wirksam. Sofern der Verletzer nach Zustellung der Verfügung dieser nicht nachkommt, drohen ihm Geld- und sogar Gefängnisstrafen. Das gerichtliche Hauptverfahren ist das Klageverfahren. Es schließt sich ggf. auch an ein einstweiliges Verfügungsverfahren an und regelt einen Rechtsstreit endgültig. Im Regelfall wird nach Einreichung der Klageschrift im Rahmen einer mündlichen Verhandlung der Streitfall mit den Parteien diskutiert. Der Richter fällt dann am Ende eine Entscheidung. Wenn diese rechtskräftig wird, kann sie vollstreckt werden.
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