Die elektronische Signatur verknüpft ein elektronisches Dokument mit dem Unterzeichner, dem Signaturersteller. Da bei ist keine Handschrift in digitalisierter Form gemeint, sondern ein verschlüsseltes Datenpaket, eine Datei, die eine Prüfsumme (Hashwert) der zu signierenden Daten und In formationen zum Signaturersteller enthält. Gleich zeitig kann mit diesem Hashwert geprüft werden, ob nach der Signaturerstellung Änderungen am Dokument stattgefunden haben. Eine Verschlüsselung des Dokuments für eine geschützte elektronische Datenübertragung oder Datenablage ist kein Bestandteil elektronischer Signaturen. Eine elektronische Signatur garantiert nur die Integrität (Unverfälschtheit) von Daten. Elektronisch übermittelte Daten können somit auf dem Weg vom Absender zum Empfänger nicht unbemerkt verändert werden (vgl. § 2 Signaturgesetz, SigG).
Die Aufgaben einer elektronischen Signatur sind:
- Integrität: Sicherheit vor Nachrichtenverfälschung
- Authentizität: Möglichkeit des Überprüfens des Nachrichtenursprungs
- Verbindlichkeit: Beweis der Herkunft
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0.15 MB
Keine Kommunikationsobjekte vorhanden.




