Das Bundeskabinett beschloss bereits 2008 den „elektronischen Einkommensnachweis“, abgekürzt: ELENA. Das Gesetz sieht vor, dass Arbeitgeber ab 1. Januar 2010 die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten monatlich verschlüsselt an eine zentrale Speicherstelle übertragen. Wenn 2012 der Regelbetrieb im ELENA-Verfahren startet, werden die erforderlichen Daten für die Bewilligung von Anträgen auf Arbeitslosengeld, Wohngeld und Bundeselterngeld unter Einsatz von Signaturkarten der Leistungsbezieher abgerufen. Papiergebundene Arbeitgeberbescheinigungen werden der Vergangenheit angehören. Dies soll der Wirtschaft anfangs 85 Millionen Euro jährlich ersparen und auch die staatliche Verwaltung entlasten.