Wann und wie wird bewertet, wer darf bewerten?
Diese Fragen stellen sich im Zusammenhang mit dem neuen Immobilien-Investmentfondsgesetz (ImmoInvFG). Wenden wir uns zuerst dem „Wann“ zu: Die Bewertung der Vermögenswerte hat mindestens einmal jährlich zu erfolgen, jedenfalls aber bei Erwerb, Veräußerung oder Belastung, bei Anordnung durch die Depotbank sowie in sonstigen in den Fondsbestimmungen vorgesehenen Fällen (z.B. wenn anzunehmen ist, dass der Wert der Vermögenswerte von der zuletzt erstellten Bewertung um mehr als zehn Prozent abweicht).
Mit freundlicher Genehmigung durch die FGW - Forschungsgesellschaft für Wohnen, Bauen und Planen
-
0.04 MB
Keine Kommunikationsobjekte vorhanden.









