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Beschreibung
Der Kaufvertrag über eine Immobilie bedarf zur Wirksamkeit der notariellen Beurkundung. Dafür muss der Notar beim Vertragsschluss anwesend sein und sowohl Käufer als auch Verkäufer beratend zur Seite stehen.
Es besteht Formzwang. Deshalb muss beim Erwerb von Grundeigentum und Immobilie immer ein Notar eingeschaltet werden. Aufgabe des Notars ist die Beurkundung des Vertrages. Er prüft aber nicht, ob die im Kaufvertrag enthaltenen Regelungen auch ausgewogen sind. Auf Wunsch wird der Notar einen Kaufvertragsentwurf verfassen. Auch solche notariellen Entwürfe sollten jedoch hinreichend überprüft werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Hausnotar des Verkäufers auf dessen Wunsch tätig wird.
Es besteht Formzwang. Deshalb muss beim Erwerb von Grundeigentum und Immobilie immer ein Notar eingeschaltet werden. Aufgabe des Notars ist die Beurkundung des Vertrages. Er prüft aber nicht, ob die im Kaufvertrag enthaltenen Regelungen auch ausgewogen sind. Auf Wunsch wird der Notar einen Kaufvertragsentwurf verfassen. Auch solche notariellen Entwürfe sollten jedoch hinreichend überprüft werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Hausnotar des Verkäufers auf dessen Wunsch tätig wird.
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