Filtern
Objektbezogen nach Kategorien:
Nach Themen / Centern:
Nach Branchen:
Nach Regionen:
Nach Kategorien:
Weiterleiten
Anzeige
Webseite
Beschreibung
Aufbau und Wirkungsweise:
Bei den Sicherheitszuhaltungen der Reihe AZM sind Schaltglied mit Zuhalteeinrichtung und der Betätiger nicht konstruktiv miteinander verbunden, sondern werden beim Schalten funktionell zusammengeführt oder getrennt. Beim Öffnen der Schutzeinrichtung wird im entriegelten Zustand der Betätiger vom Grundgerät getrennt. Dabei werden Öffnerkontakte zwangläufig geöffnet und Schließerkontakte geschlossen.
Die Zuhaltung wird mittels Sperrmittelbolzen/Riegelbolzen vorgenommen. Dieser Riegelbolzen sperrt den Betätiger gegen Herausziehen aus der Zuhaltung. Die Freigabe an die Maschinensteuerung erfolgt erst dann, wenn der Betätiger in die Zuhaltung eingeführt ist und die Sperrstellung des Riegelbolzens gegeben ist. Dies wird durch die Kontaktüberwachung des Riegelbolzens sichergestellt.
Es gibt zwei Zuhalteprinzipien. Beim Ruhestromprinzip wird der Riegelbolzen durch Federkraft in der Zuhaltung gehalten. Durch Bestromen der Entriegelungsspule werden die Zuhaltung entriegelt und die Öffnerkontakte geöffnet. Die Schutzeinrichtung kann geöffnet werden. Beim Arbeitsstromprinzip1) ist die Arbeitsweise umgekehrt.
Die Sicherheitszuhaltungen AZM 161, 170, 190 und 415 sind mit einer Fehlschließsicherung ausgerüstet. Je nach Gerätetyp ist auch eine integrierte Stillstandsüberwachung, ein integriertes sicheres Zeitglied und eine individuelle Kodierung des Betätigers möglich.
Die Gebrauchslage der Sicherheitszuhaltungen ist beliebig. Die Sicherheitszuhaltungen entsprechen den Schutzarten IP 54, IP 65 bzw. IP 67.
1) Gemäß den Vorstellungen der deutschen Berufsgenossenschaften dürfen diese Zuhaltungen nur nach einer strengen Bewertung des Unfallrisikos verwendet werden, da bei Spannungsausfall die Schutzeinrichtung unmittelbar geöffnet werden kann!
Bei den Sicherheitszuhaltungen der Reihe AZM sind Schaltglied mit Zuhalteeinrichtung und der Betätiger nicht konstruktiv miteinander verbunden, sondern werden beim Schalten funktionell zusammengeführt oder getrennt. Beim Öffnen der Schutzeinrichtung wird im entriegelten Zustand der Betätiger vom Grundgerät getrennt. Dabei werden Öffnerkontakte zwangläufig geöffnet und Schließerkontakte geschlossen.
Die Zuhaltung wird mittels Sperrmittelbolzen/Riegelbolzen vorgenommen. Dieser Riegelbolzen sperrt den Betätiger gegen Herausziehen aus der Zuhaltung. Die Freigabe an die Maschinensteuerung erfolgt erst dann, wenn der Betätiger in die Zuhaltung eingeführt ist und die Sperrstellung des Riegelbolzens gegeben ist. Dies wird durch die Kontaktüberwachung des Riegelbolzens sichergestellt.
Es gibt zwei Zuhalteprinzipien. Beim Ruhestromprinzip wird der Riegelbolzen durch Federkraft in der Zuhaltung gehalten. Durch Bestromen der Entriegelungsspule werden die Zuhaltung entriegelt und die Öffnerkontakte geöffnet. Die Schutzeinrichtung kann geöffnet werden. Beim Arbeitsstromprinzip1) ist die Arbeitsweise umgekehrt.
Die Sicherheitszuhaltungen AZM 161, 170, 190 und 415 sind mit einer Fehlschließsicherung ausgerüstet. Je nach Gerätetyp ist auch eine integrierte Stillstandsüberwachung, ein integriertes sicheres Zeitglied und eine individuelle Kodierung des Betätigers möglich.
Die Gebrauchslage der Sicherheitszuhaltungen ist beliebig. Die Sicherheitszuhaltungen entsprechen den Schutzarten IP 54, IP 65 bzw. IP 67.
1) Gemäß den Vorstellungen der deutschen Berufsgenossenschaften dürfen diese Zuhaltungen nur nach einer strengen Bewertung des Unfallrisikos verwendet werden, da bei Spannungsausfall die Schutzeinrichtung unmittelbar geöffnet werden kann!
Dialog
Ihr Beitrag zu Sicherheitszuhaltung
Bitte melden Sie sich an.
Keine Kommunikationsobjekte vorhanden.
Weitere Informationen im Internet
Kompetenzen
Ansprechpartner
