Wenn man eine Maschine oder Anlage dauerhaft sicher betreiben will, kommt es auf die regelmäßige Überprüfung bzw. Wissens-Update bezüglich Normen, Richtlinien und Produktentwicklung an. Die ordnungsmäßige Beschaffenheit und Montage sowie die regelmäßige Überprüfung von berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (zum Beispiel Lichtgitter, Lichtschranken, Scanner,...) sind aufgrund der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 10 unerlässlich. Die Verantwortung hierfür liegt allein in den Händen des Betreibers.
Warum Sie bei Inspektionen auf Pilz bauen können:
Inspektionen und damit verbundene Nachlaufmessungen müssen durch eine befähigte Person erfolgen. Unsere unabhängige Inspektionsstelle, akkreditiert durch die DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle), gemäß DIN EN ISO 17020 , garantiert Objektivität, hohe Verfügbarkeit Ihrer Maschine und höchstmögliche Sicherheit für Ihre Mitarbeiter. Der Inspektionsbericht wird Ihnen ausgehändigt und mit Ihnen besprochen. Bei bestandener Prüfung wird die Anlage mit der Prüfplakette von Pilz versehen
Keine Kommunikationsobjekte vorhanden.


