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eDiscovery: Wenn globale Unternehmen unter Beweisdruck geraten

Harald Damskis
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Beschreibung
Was ist überhaupt eDiscovery? Um es kurz zu sagen: eDiscovery steht für ‚electronic discovery’ und bedeutet, dass ein Unternehmen aufgrund einer gerichtlichen Anordnung alle Beweismittel zu sichern und offen zu legen hat. eDiscovery kommt aus der neueren nordamerikanischen Zivilprozessordnung. Diese gilt zwar nicht in Deutschland oder Europa, dennoch kommen auch hiesige Unternehmen den so genannten Discovery Orders immer häufiger nach, um Sanktionen und geschäftliche Nachteile zu vermeiden.

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Autor
  • Harald Damskis
    Harald Damskis

    Harald Damskis verantwortet als Principal Management Consultant bei der Atos IT Solutions and Services GmbH (früher Siemens IT Solutions and Services) das Thema Enterprise Integration

Ansprechpartner
  • Andreas Haidinger
    Andreas Haidinger

    05/1985: Abschluß FH Elektrotechnik 06/1985 – heute: Manager ECM

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