Mit der Erweiterung des Umsatzsteuergesetzes im Januar 2002 zum Thema elektronische Übermittlung steuerrelevanter Daten und Informationen wurden die Grundlagen für den Austausch von Rechnungsdaten zwischen zwei Parteien eindeutig geregelt. Neben der elektronischen Rechnung war bis dahin parallel eine Papier-rechnung notwendig. Teilweise redundante Prozesskosten beim Rechnungssteller und beim Rechnungsempfänger waren die Folge. Mit dem rein elektronischen, gesetzeskonformen Rechnungsaustausch können Rechnungsdaten zukünftig frei von Medienbrüchen von ihrer Ausstellung bis zur Buchung durchgängig effizient bearbeitet werden.
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