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    Ergebnis der Suche Dokumente, Glossar, IT für Banken und Versicherungen, Nur von Mitgliedern (45)

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      Einlagensicherungsfonds deutscher Banken

      Innerhalb des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. besteht ein Einlagensicherungsfonds deutscher Banken. Der Einlagensicherungsfonds hat die Aufgabe, bei drohenden oder bestehenden finanziellen Schwierigkeiten von Banken, insbesondere bei drohender Zahlungseinstellung, im Interesse der Einleger

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      Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB)

      Seit dem Inkrafttreten des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes werden bei den privaten Banken und Bausparkassen Einlagen und Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB), zusätzlich zu eventuell bestehenden anderen S

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      virtuell - virtuelle Versicherungen

      Unter virtuell wird im allgemeinen scheinbar oder nicht real verstanden. Ursprünglich entstammt der Begriff virtuell der Informatik. Virtuelle Realität ist eine elektronisch geschaffene künstliche Welt, in der ein Anwender hineinversetzt und interaktiv eingebunden werden ka

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      Pensionskasse

      Pensionskassen sind rechtlich selbstständige Unternehmen. Sie werden von einem oder mehreren Unternehmen getragen und sind aufsichtsrechtlich Versicherungen. Pensionskassen gewähren den Arbeitnehmern und deren Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen. Sie finanzieren s

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      Abgeltungssteuer

      Die Bundesregierung erwägt die Einführung eines Pauschalsteuersatzes von 25 Prozent auf Zinseinkünfte (Abgeltungssteuer). Damit würde das derzeit geltende System des Zinsabschlages ersetzt, wonach Banken zunächst 30 Prozent an den Fiskus abführen und dann die Steuerschuld nachträglich an den

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      LIBOR

      „London Interbank Offered Rate“ ist der unter Banken gültige und weltweit anerkannte Satz, der für kurzfristige Geldaufnahmen (drei oder sechs Monate) im Interbankgeschäft bezahlt werden muss.

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      Kostenanteil bei Versicherungen

      Der Kostenanteil wird zur Deckung der laufenden mit der Vertragsverwaltung im Zusammenhang stehenden Kosten und zur Deckung der einmaligen Abschlusskosten (z.B. Vermittlerprovision) verwendet. Dieser Beitragsanteil wird laufend verbraucht und steht somit, ebenso wie der Risikoanteil, nicht zur

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      Risikoanteil bei Versicherungen

      Der Risikoanteil dient zur Deckung der vorzeitigen Versicherungsfälle. Er wird also bei Todesfällen vor Vertragsbeendigung dazu verwendet, den Differenzbetrag zwischen den bereits angesparten Beitragsteilen und der Versicherungssumme auszugleichen, bzw. aufzufüllen. Er wird laufend verbraucht un

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      Widerrufsrecht bei Versicherungen

      Ein Versicherungsvertrag kann innerhalb von14 Tagen nach Unterzeichnung des Versicherungsantrags widerrufen werden, falls die Laufzeit mehr als ein Jahr beträgt und nicht sofortiger Versicherungsschutz gewünscht ist. Für die Lebensversicherung gilt ein 14tägiges "Rücktrittsrecht" nach Erhalt de

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      Versicherungsbetrug

      Beim Versicherungsbetrug (Betrug zum Nachteil von Versicherungen) handelt es sich um ein Delikt, das strafrechtlich verfolgt wird. Schon der Versuch ist strafbar. Die offizielle Definition für das Delikt Betrug nach § 263 des StGB: "Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen

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