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ELENA sorgt für Diskussionsstoff: Unsicherheit bei der praktischen Umsetzung in Personal- und IT-Abteilungen

ELENA sorgt für Diskussionsstoff: Unsicherheit bei der praktischen Umsetzung in Personal- und IT-Abteilungen
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Mit der Einführung des elektronischen Entgeltnachweises, kurz ELENA, hat der Gesetzgeber Unternehmen und Softwareanbietern ein Arbeitspaket auferlegt, das in relativ kurzer Zeit bewältigt werden muss. Es herrscht teilweise Unsicherheit bei den Betroffenen in Personal- und IT-Abteilungen, klemmt es bei der praktischen Umsetzung doch noch an vielen Ecken und Enden.

Das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises, kurz und einprägsam ELENA genannt, beschäftigt derzeit IT- und Fachabteilungen. Müssen sie doch dafür sorgen, dass ihr Arbeitgeber die für die Reformierung des Bescheinigungswesens erforderlichen Daten zur Verfügung stellen kann. Die Idee des Arbeits- und Wirtschaftsministeriums besteht darin, Vorgänge zu vereinfachen, wenn Arbeitnehmer Sozialleistungen wie Arbeitslosen- oder Wohngeld beantragen wollen. So soll es ab 2012 möglich sein, diese Aktivitäten ohne Zutun der Personalabteilungen abzuwickeln. Die an diesem Vorgang beteiligten Behörden rufen dann benötigte Informationen selbstständig bei einer zentralen Speicherstelle ab. Dort werden die Daten von rund 40 Millionen Beschäftigten in Deutschland gesammelt und aufbewahrt. Geplant ist, mit fünf Bescheinigungen zu starten:

• Arbeitsbescheinigung § 312 SGB III
• Elterngeldbescheinigung
• Wohngeldbescheinigung
• Nebeneinkommensbescheinigung
• Auskunft über die Beschäftigung

Lesen Sie den kompletten Artikel im angehängenten PDF!

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