In den vergangenen Wochen haben wir mit zahlreichen Mandanten Lösungen zur Realisierung des betrieblichen Datenschutzes diskutiert. Dabei stand zunächst die Frage im Vordergrund, ob ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter zu bestellen ist. Dass diese Frage auch in den Fokus entsprechender Prüfschwerpunkte der Datenschutzaufsichtsbehörden geraten ist, belegen entsprechende Fragebogenaktionen in einigen Bundesländern.
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