Mit dem Inkrafttreten des KonTraG, dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im
Unternehmensbereich, werden seit 1998 an alle Unternehmen grundlegende
Anforderungen an IT Service Continuity Management gestellt. Der Gesetzgeber hat in
diesem Zug die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der internen Kontrollsysteme
und die Früherkennung von Risiken bei der Unternehmensleitung verankert. Bei
fahrlässigem Handeln ist die Unternehmensführung persönlich haftbar. Mit dem Sarbanes-
Oxley-Act (SOX) haben im Jahr 2002 die USA entsprechende Anforderungen an die
Kontrollsysteme definiert, welche auf die Korrektheit der publizierten Finanzdaten
abzielen. Bei vorsätzlichen Vergehen durch das Executive Management sind Haftstrafen
von bis zu 20 Jahren vorgesehen.