Wie mit Bewerberdaten zu verfahren ist, schreibt das Bundesdatenschutzgesetz unmissverständlich vor. Doch manche Firma scheint es dabei nicht so genau zu nehmen.
er Student traute seinen Augen nicht: Bloß weil er sich bei der Eingabe der im Inserat angegebenen Bewerbungskennziffer vertippte, konnte er plötzlich auf seinem Bildschirm wichtige Informationen anderer Bewerber abrufen: Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Anschriften, sogar genaue Auskünfte zu bisherigen Arbeitgebern aller Bewerber, die mit der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (Unesco) zwischen 2006 und 2011 in Kontakt getreten waren.
Klar wurde das klaffende Datenleck inzwischen geschlossen. Aber nicht etwa, weil die UN-Behörde postwendend auf den Hinweis des irritierten Bewerbers reagiert hätte. Nein, erst musste ein Nachrichtenmagazin den Missstand aufgreifen, um die Verantwortlichen aus ihrem Dämmerschlaf zu reißen. Wer glaubt, dies sei ein Einzelfall, irrt gewaltig. Schluderei in der Datensicherheit und Datenmissbrauch im HR-Umfeld ist häufiger anzutreffen als es Personaler und Bewerber für möglich halten.
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