Lösung für den sicheren Umgang mit Bewerbungsunterlagen
Bewerberunterlagen müssen nach dem deutschen Gesetz (§ 3 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz) als personenbezogene Daten einer natürlichen Person geschützt werden. Für unternehmen bedeutet dies, dass der Umgang mit eingegangenen Bewerbungen auf ein neues Fundament gestellt werden muss. Konkret: Bewerbungsdokumente müssen vor unbefugter Einsicht geschützt werden und sicher zwischen der Personalabteilung und den Fachabteilungen zirkulieren.
Hilfreich für die schnelle Auswahl ist eine transparente Protokollierung aller Zugriffe und Kommentare, so dass der Auswahlprozess beschleunigt wird. unabhängig von diesen Anforderungen haben Vorfälle in der Vergangenheit gezeigt, dass der Imageverlust beim Bekanntwerden eines nachlässigen Umgangs mit Bewerberdaten für ein Unternehmen weitaus gravierender ist, als die bloße Ahndung des Gesetzverstoßes.
Risiken beim Umgang mit personenbezogenen Bewerberunterlagen
Die Zeiten, in denen Bewerbungen postalisch in gut aufbereiteten Dokumentenmappen versendet wurden, gehören endgültig der Vergangenheit an. Unternehmen haben ein starkes Interesse, aus vielen Bewerbungen schnell den passenden Kandidaten zu finden – bevor andere Arbeitgeber ihnen zuvorkommen. Das erfordert einerseits, dass die Dokumente digital vorliegen, andererseits, dass diese Dokumente oft über Abteilungsgrenzen hinweg, manchmal auch mit Externen, ausgetauscht werden müssen. Wohl dem, der auf ein geeignetes Workflowsystem zurückgreifen kann. Dieses ermöglicht die schnelle Weiterleitung von Dokumenten. Aber unterstützen diese Systeme auch die Compliance-Vorgaben, die den sicheren und nachvollziehbaren Umgang mit Dokumenten einfordern? Erfahrungsgemäß öffnen sich die ersten Compliance-Lücken, wenn die Bewerbungen von Mitarbeitern eingesehen werden müssen, die nicht in den Workflow eingebunden sind (z.B. in einer entfernten Niederlassung). Ganz zu schweigen davon, wenn die Bewerbungen mit Externen, wie Personalberatern oder Anwälten, ausgetauscht werden müssen. Die übliche Praxis, Bewerbungen als unsicheren E-Mail-Anhang zu versenden, verstößt eindeutig gegen die Compliance-Anforderungen. Wie schnell ist der falsche Empfänger eingetippt, oder die Dokumente werden gedruckt oder weitergeleitet und werden durch diese Praxis für jedermann einsehbar. Auch der geforderte Nachweis der Vernichtung aller Kopien kann nur mit Hilfe einer Protokollfunktion erbracht werden, die den Verbleib des Dokuments bis zur Archivierung bzw. Löschung dokumentiert. Diese Anforderungen werden mit der Document Compliance-Lösung der Brainloop AG seit vielen Jahren von DAX Kunden und Mittelstandsunternehmen erfolgreich umgesetzt. Brainloop bietet eine Lösung, die es Personalabteilungen sicher und automatisiert ermöglicht, Bewerberunterlagen gesetzeskonform anzunehmen, zu verteilen und nach Ablauf des Bewerberprozesses wieder zu löschen.
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