- ELENA ist gestoppt!
- Auch bei Wahltarif: Wechsel zu PKV möglich
- Im Ausland sind Azubis meist gesetzlich unfallversichert
- Versicherung gilt auch während der Pause
- Entzündung im Handgelenk - beruflich bedingt?
- Datenschutzbeauftragter genießt besonderen Schutz
ELENA ist gestoppt!
Die Bundesregierung stellt das ELENA-Verfahren nun endgültig ein (Stand 18. Juli 2011). Wirtschafts- und Arbeitsministerium haben sich laut Wirtschaftsministerium darauf verständigt, "das Verfahren schnellstmöglich einzustellen" ... MEHR
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"ELStAM"
Auch bei Wahltarif: Wechsel zu PKV möglich
Das Bundesversicherungssamt (BVA) hat in einem Rundschreiben daraufhingewiesen, dass Mitarbeiter, die zum 31. Dezember 2010 die JAE-Grenze überschritten haben aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in die PKV wechseln können. Einige Kassen haben den Austritt verweigert ... MEHR
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"Sozialausgleich"
Wenn ein Teil der Berufsausbildung im Ausland absolviert wird, besteht die deutsche Unfallversicherung fort, wenn das Ausbildungsverhältnis nicht unterbrochen wird und der Aufenthalt dem Ziel der Ausbildung dient ... MEHR
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"Sozialrecht Aktuell"
Versicherung gilt auch während der Pause
Sozialgericht Frankfurt Az.: S 23 U 252/09 Auch auf dem Weg zum Essen sind Arbeitnehmer im Betrieb versichert, so das Urteil des Sozialgericht Frankfurt. Im konkreten Fall ging es um eine Frau (Mitarbeiterin im Supermarkt), die im Laden ein Getränk für ihre Pause einkaufte. Die Angestellte rutschte auf dem Weg zur Kasse aus und verletzte sich am Knie ... MEHR
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"Sonderfälle der Entgeltabrechnung"
Entzündung im Handgelenk - beruflich bedingt?
Verwaltungsgericht Aachen Az.: 1 K 1203/09 Der Computer kann eine Berufskrankheit auslösen! In einem Grundsatzurteil hat das Verwaltungsgericht eine Sehnenscheidentzündung als beruflich bedingt anerkannt und der Klägerin (Finanzbeamtin) Recht gegeben ... MEHR
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"Renten richtig abrechnen"
Datenschutzbeauftragter genießt besonderen Schutz
Bundesarbeitsgericht Az.: 10 AZR 562/09 Sie können als Arbeitgeber Ihren Datenschutzbeauftragten nicht ohne weiteres abberufen. Weder die Entscheidung, den Datenschutz künftig an einen externen Dienstleister auszulagern noch die Mitgliedschaft des Datenschutzbeauftragten im Betriebsrat sind ein wichtiger Grund für seine Absetzung. Allerdings hat das BAG bestätigt, dass die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten durch einen wichtigen Grund widerrufen werden kann ... MEHR
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"Arbeitgeber versus Betriebsrat"
Keine Kommunikationsobjekte vorhanden.


