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Torsten Faßmann
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- Der Ausritt bleibt ein Privatvergnügen
- Im dualen Studium geschützt!
- Im dualen Studium geschützt! Die Ausnahme!
- 3 Jahre können Leiharbeitnehmer Lohn nachfordern
- Bei Auslandstätigkeit ist der Einstellungsort entscheidend
| Der Ausritt bleibt ein Privatvergnügen | |||||||||||
| Landessozialgericht Niedersachsen Az.: L 9 U 267/06 | |||||||||||
Das LAG Niedersachsen hat entschieden, dass ein Reitunfall mit einem zu verkaufenden Pferd nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt ist. Ein junger Mann war bei seinem Ausritt gestürzt. Bei dem Ausritt handelte es sich nach Ansicht des Reiters um eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit ... MEHR
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| Bei Auslandstätigkeit ist der Einstellungsort entscheidend |
| Bundesarbeitsgericht Az.: 5 AZR 171/10 |
| Wenn eine im Bauhauptgewerbe tätige Firma einen Mitarbeiter (Bauarbeiter) vorübergehend ins Ausland entsendet und wenn dafür keine Regelung bezüglich der Vergütung getroffen wird, gilt die nach § 612 BGB übliche Mindestvergütung nach dem Tarifvertrag für das Baugewerbe, so das BAG ... MEHR |
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Ihr Beitrag zu Newsletter Entgelt: Ausgabe September 2011
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