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Newsletter Entgelt: Ausgabe September 2011

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Ansprechpartner Torsten Faßmann
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Mit diesem Newsletter erhalten Sie aktuelle Informationen zu folgenden Themen:
  • Der Ausritt bleibt ein Privatvergnügen
  • Im dualen Studium geschützt!
  • Im dualen Studium geschützt! Die Ausnahme!
  • 3 Jahre können Leiharbeitnehmer Lohn nachfordern
  • Bei Auslandstätigkeit ist der Einstellungsort entscheidend

Der Ausritt bleibt ein Privatvergnügen
Landessozialgericht Niedersachsen Az.: L 9 U 267/06
Das LAG Niedersachsen hat entschieden, dass ein Reitunfall mit einem zu verkaufenden Pferd nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt ist. Ein junger Mann war bei seinem Ausritt gestürzt. Bei dem Ausritt handelte es sich nach Ansicht des Reiters um eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit ... MEHR

Im dualen Studium geschützt!
WGrundsätzlich sind Studierende gesetzlich unfallversichert während ihrer Aus- und Fortbildung an einer (Fach-) Hochschule. Die Unfallkasse des jeweiligen Bundeslandes ist dann zuständig. Eine Besonderheit gibt es jedoch: Die Studierenden in praxisintegrierten dualen Studiengängen ... MEHR

Im dualen Studium geschützt! Die Ausnahme!
Bundessozialgericht Az.: B 12 4/08 R
Das BSG bestätigte eine Ausnahme: Bestimmt die Universität inhaltlich die betrieblichen Praxisphasen weitgehend und gestaltet sie aus, kann nicht von einem Beschäftigungsverhältnis ausgegangen werden ... MEHR

3 Jahre können Leiharbeitnehmer Lohn nachfordern
Bundesarbeitsgericht Az.: 5 AZR 7/10
In der Regel können Leiharbeiter bis zu drei Jahren rückwirkend Lohnansprüche geltend machen (gem. Equal-Pay-Gebot). Kürzere Ausschlussfristen gelten für die Leiharbeiter dabei nicht, so das BAG ... MEHR

Bei Auslandstätigkeit ist der Einstellungsort entscheidend
Bundesarbeitsgericht Az.: 5 AZR 171/10
Wenn eine im Bauhauptgewerbe tätige Firma einen Mitarbeiter (Bauarbeiter) vorübergehend ins Ausland entsendet und wenn dafür keine Regelung bezüglich der Vergütung getroffen wird, gilt die nach § 612 BGB übliche Mindestvergütung nach dem Tarifvertrag für das Baugewerbe, so das BAG ... MEHR


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