Ziel des BilMoG ist es, dass deutsche Bilanzrecht an die international üblichen Methoden der Rechnungslegung anzunähern und damit einer notwendigen Verbesserung der Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschlusses herbeizuführen. Die nunmehr verpflichtende Anwendung der die Bilanzierung regelnden Vorschriften des BilMoG gelten für Geschäftsjahre die nach dem 31. Dezember 2009 beginnen. Die Unternehmen können jedoch wählen, ob sie die geänderten Vorschriften insgesamt bereits auf nach dem 31. Dezember 2008 beginnende Geschäftsjahre anwenden wollen.
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