Sicher ist sicher: Mitarbeiter- und Führungskräftebefragungen aus datenschutzrechtlicher Perspektive
Die Gewährleistung von Datenschutz und Anonymität ist zentrale Voraussetzung und entscheidender Erfolgsfaktor für die Durchführung von Mitarbeiter- und Führungskräftebefragungen. Die Akzeptanz von Mitarbeitern, Führungskräften, Geschäftsführung, Betriebsrat sowie Datenschutzbeauftragtem hängt maßgeblich von der Handhabung und Kommunikation des Themas ab. Eine zentrale Aufgabe bei jeder Mitarbeiter- und Führungskräftebefragung ist daher eine sorgfältige Planung und Einhaltung von Datenschutz und Anonymität.
Die rechtliche Grundlage für Befragungen bildet das Bundesdatenschutzgesetz, mit dem grundsätzlich die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten geregelt ist. Im Folgenden wird, anschließend an eine kurze Begriffsklärung, auf die zentralen Punkte im Kontext von Datenschutz, -sicherheit und Anonymität bei Mitarbeiterbefragungen eingegangen. Abschließend werden die Besonderheiten bei Führungskräftebefragungen kurz skizziert.
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