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BAI fordert verbesserte Abstimmung zwischen EU und G-20 Gruppe bei der Regulierung von Alternative Investment Funds

Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI)
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Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI) sieht den heute vorgestellten Richtlinienentwurf für Alternative Investment Fund Manager lediglich als Ausgangspunkt für die weitere globale Diskussion zur Regulierung von Hedgefonds und anderen Alternative Investment Funds. Gleichzeitig warnt der BAI vor einem europäischen Alleingang.

Bonn, den 29. April 2009. Der Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI), die Interessenvertretung der im Bereich Alternative Investments (u.a. Hedgefonds und Private Equity) engagierten Marktteilnehmer, plädiert seit langem für einen international einheitlichen Regulierungsansatz u.a. für Hedgefonds, insbesondere damit ein verbesserter und transparenter Zugang von Investoren zu dieser und anderen alternative Anlageform gewährleistet wird. Vor diesem Hintergrund ist der heute von der EU-Kommission vorgestellte Entwurf einer Richtlinie für „Alternative Investment Fund Manager“ ein erster Schritt, mehr aber leider auch nicht.

Sachgerecht und effektiv ist das Regulierungs- und Aufsichtsmodell, das bei dem Manager derartiger Fonds ansetzt. Auf der anderen Seite lässt der Entwurf jedoch noch viele Fragen offen, z.B. die Einbettung des Richtlinienentwurfs in ein globales Regulierungskonzept auf G-20 Ebene. Der BAI kann nur davor warnen, einen Richtlinienentwurf und ein Konzept zu verabschieden, was nicht global abgestimmt ist. Ansonsten droht erneut eine Wettbewerbsverzerrung, die auch zulasten der Investoren geht. Solange es an einer internationalen Konvergenz fehlt, müssen notfalls die Arbeiten am Entwurf ausgesetzt werden. Gerade nachdem zum Beispiel die Organisation der internationalen Wertpapieraufsichtsbehörden IOSCO, die EZB oder auch die englische Finanzaufsicht FSA festgestellt haben, dass die gegenwärtige Finanzkrise keine Hedgefonds-Krise ist und dass es in Bezug auf Hedgefonds keine systemrelevanten Vorfälle gab, gibt es keinen Grund für falschen politischen Aktionismus bei der Regulierung von Hedgefonds bzw. Alternative Investment Funds.

Im Detail ist der Entwurf schließlich zu undifferenziert. Er enthält z.B. eine Diskriminierung des „Geschäftsmodells Private Equity“ gegenüber anderen Investorengruppen im Hinblick auf die umfassenden Informations- und Offenlegungspflichten. Zudem wird die Frage der „Systemrelevanz“ von Alternative Investment Fund Managern bzw. den von diesen verwalteten Fonds nur unvollständig beleuchtet. Vor dem Hintergrund, dass die G-20 Vorgabe lautet, dass systemrelevante Marktteilnehmer reguliert bzw. beaufsichtigt werden sollen, und eine Systemrelevanz bei der großen Mehrzahl von Alternative Investment Funds zu verneinen ist, wären auch hier trennschärfere Feststelllungen gefordert gewesen. Richtig ist hingegen, dass Leerverkäufe von der Kommission nicht als Thema dieser Richtlinie, sondern der Marktmissbrauchsrichtlinie identifiziert werden. Studien z.B. von EDHEC und der Cass Business School haben gezeigt, dass Leerverkäufe kein Hedgefondsspezifikum sind und sich die Leerverkaufsverbote zudem als im Ergebnis ineffektiv erwiesen haben, so dass eine umfassende Regulierung innerhalb dieser Richtlinie nicht sachgerecht gewesen wäre.

Pressekontakt sowie Informationen zu den einschlägigen Studien:

Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI)
Frank Dornseifer, Leiter Recht und Policy
Poppelsdorfer Allee 106
53115 Bonn
Tel. 0228-96987-0
Fax: 0228-96987-90
E-Mail: info@bvai.de
Internet: www.bvai.de
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