Die Hansainvest Hanseatische Investment-GmbH hat von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die vollumfängliche Geschäftserlaubnis erhalten. Das heißt zum einen: Die Hamburger Kapitalanlagegesellschaft darf ab sofort alle Arten von Investmentfonds auflegen, die nach momentaner Rechtslage zulässig sind. Zum anderen darf Hansainvest auch alle Fondsarten auflegen, die zukünftig zugelassen werden, ohne dafür einen gesonderten Antrag stellen zu müssen. Hansainvest ist die erste Kapitalanlagegesellschaft, der die BaFin diese weitreichende Zulassung erteilt.
Hamburg, 6. Dezember 2010
Vollumfängliche Flexibilität – dieses Attribut kann sich die Hansainvest Hanseatische Investment-GmbH ab sofort auf die Fahne schreiben. Denn die Hamburger Kapitalanlagegesellschaft hat einen erfreulichen Brief von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhalten. „Die BaFin hat uns als erste Kapitalanlagegesellschaft in Deutschland die vollumfängliche Geschäftserlaubnis erteilt“, freut sich Dr. Jörg W. Stotz, Geschäftsführer der Hansainvest.
Das bedeutet: Hansainvest darf ab sofort alle Arten von Investmentfonds auflegen und verwalten, die bereits nach dem Investmentgesetz (InvG) in Deutschland zugelassen sind. Darüber hinaus – und das ist das Besondere – darf die Gesellschaft auch alle Investmentfonds auflegen und verwalten, die zukünftig durch den Gesetzgeber in Deutschland zugelassen werden. Diese Erlaubnis umfasst nicht nur das Fondskonstrukt an sich, sondern auch neuartige Investmentgegenstände. Eine Kapitalanlagegesellschaft, die nicht über die vollumfängliche Geschäftserlaubnis verfügt, muss für jede Art von Investmentfonds und -gegenstand, für die sie keine Zulassung besitzt, einen Antrag bei der BaFin stellen. [...]
Die vollständige Pressemeldung finden Sie als PDF-Datei im Anhang!
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